Kinder und Karriere passen eben nicht zusammen...oder doch?

Wer heute eine erfolgreiche Karriere nach dem erfolgreich absolvierten Fernstudium und seine Familie gekonnt unter einen Hut bringen will, sollte über gute Planungs- und Koordinationsfähigkeiten verfügen. Doch zum emotionalen und seelischen Stress kommt auch die Angst und Sorge um den hart erarbeiteten Arbeitsplatz in der Firma. Aus Angst sie könnten ihren Beruf verlieren oder nach dem Wiedereinstieg schlechtere Konditionen vorfinden, haben wir für hier alle wichtigen Informationen über Mutterschutz und Elterngeld und den Wiedereinstieg ins Unternehmen zusammengesucht.

Grundsätzlich erhält jede Frau jeder Nationalität die in Deutschland eine Arbeitsstelle hat, den Anspruch auf Mutterschutz. Hierbei ist der Familienstand nicht entscheidend. Der Mutterschutz beginnt ab sechs Wochen vor dem Entbindungstermin der Mutter und endet dann nach acht Wochen, nachdem das Kind zur Welt gekommen ist. Bei Frühgeburten oder späteren Geburten als errechnet, verschiebt sich entsprechend die Frist. Während dieser Zeit erhalten sie von der Krankenkasse das so genannte Mutterschaftsgeld, das bis zu 13 Euro am Tag getragen kann. Den Restbetrag, also die Differenz zum tatsächlichen Gehalt, zahlt dann der Arbeitgeber. Seit kurzen ist auch das Elterngeld in aller Munde, das unabhängig vom Einkommen mindestens 12 Monate gezahlt werden kann und varriert zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Außderdem müssen Mütter und Unternehmen den speziellen Kündigungsschutz beachten, der besagt, dass Müttern während und vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden darf. Jedoch sind die Frauen dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren.

Zu diesem Thema zählt auch die Elternzeit, die sich zum Vorteil der arbeitenden Eltern in den letzten Jahren durchgesetzt hat. Dies bedeutet dass ein Elternteil nach Abschluss des Mutterschutzes, eine Elternzeit nehmen kann bis das Kind drei Jahre alt ist. Zudem hat man die Möglichkeit eins dieser drei Jahre in eine spätere Entwicklungsphase des Kindes zu legen. Dies muss alles dem Arbeitgeber bis sechs Wochen vor Beginn der Phase mitgeteilt werden. Entgegen der umlaufenden Meinung, ist diese Entscheidung kein Aus für die Karriere, denn obwohl man während dieser Zeit kein Gehalt erhält, sind die entsprechenden Unternehmen verpflichtet, den Arbeitsplatz frei zu halten. Das bedeutet dass man wieder in den vorherigen Beruf einsteigen kann, wenn man es rechtzeitig ankündigt. Jedoch sollte man sich bewusst machen, dass eine lange Pause vom Beruf, sich oft negativ auf den Wiedereinstieg auswirken kann, da den Eltern in dieser Zeit natürlich viel unternehmensinternes Wissen und entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten verloren gehen. Um diese Lücke effizient auszugleichen, entscheiden sich viele berufstätige Eltern diese Zeit zu nutzen und ein qualifizierendes Fernstudium zu beginnen. Somit ist eine Weiterentwicklung oder sogar Umorientierung nach der Elternzeit keine große Hürde mehr. Denn während der Betreuung des Nachwuchses daheim, haben die Studierenden die Möglichkeit, frei nach individuellen Präferenzen und Ansprüchen ein Studium in Eigenregie zu beginnen. Dabei sind sie frei von Zeit und Ort beim Lernen, da die entsprechenden Unterlagen per Post zugeschickt oder online zur Verfügung gestellt werden. Oft beteiligen sich die Unternehmen oder die Arbeitsagentur sogar an den Kosten für ein solches Fernstudium, da die Ausbildung besonders praxisnah und somit für das Unternehmen wertvoll ist.

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